Testament Türkei: Formen nach türkischem Erbrecht
Ein Testament (vasiyetname) kann nach türkischem Recht in drei Formen errichtet werden: öffentlich, eigenhändig oder mündlich (Art. 531 des türkischen Zivilgesetzbuchs Nr. 4721, Türk Medeni Kanunu, ZGB). Wer selbst schreibt, muss den gesamten Text mit der Hand schreiben, Jahr, Monat und Tag angeben und unterschreiben (Art. 538 ZGB).
Voraussetzungen und eigenhändiges Testament
Testierfähig ist, wer urteilsfähig ist und das fünfzehnte Lebensjahr vollendet hat (Art. 502 ZGB). Volljährigkeit verlangt das Gesetz nur für den Erbvertrag (Art. 503 ZGB). Eine Verfügung, die unter Irrtum, Täuschung, Drohung oder Zwang zustande kam, ist ungültig. Sie gilt aber als gültig, wenn der Erblasser sie nicht innerhalb eines Jahres widerruft, nachdem er den Irrtum erkannt hat oder vom Zwang frei geworden ist (Art. 504 ZGB).
Für das eigenhändige Testament verlangt Art. 538 Abs. 1 ZGB:
- der Text ist von Anfang bis Ende vom Erblasser handschriftlich geschrieben,
- Jahr, Monat und Tag der Errichtung sind angegeben,
- der Erblasser hat unterschrieben.
Zeugen oder eine Beglaubigung sind nicht nötig. Ein am Computer geschriebener und nur unterschriebener Text oder ein diktierter Text genügt nicht, weil das Gesetz die Handschrift des Erblassers für den ganzen Text verlangt.
Von Mustertexten aus dem Internet rate ich ab. Das Gesetz schreibt keinen Wortlaut vor; es kommt auf die Form und darauf an, dass Ihr Wille klar erkennbar ist. Sie können jemanden für den ganzen Nachlass oder eine Quote als Erben einsetzen (Art. 516 ZGB) oder ihm ohne Erbeinsetzung einen bestimmten Gegenstand vermachen (Art. 517 ZGB). Schreiben Sie klar, was Sie wollen, und bezeichnen Sie eine Immobilie in der Türkei mit den Grundbuchdaten (Provinz, Landkreis, Block und Parzelle, il, ilçe, ada, parsel). Das ist keine gesetzliche Voraussetzung, sondern meine Einschätzung; es vermeidet spätere Auslegungsstreitigkeiten.
Das eigenhändige Testament kann offen oder verschlossen einem Notar, dem Friedensrichter (sulh hâkimi) oder einer zuständigen Stelle zur Aufbewahrung übergeben werden (Art. 538 Abs. 2 ZGB). Pflicht ist das nicht, aber ein zu Hause verwahrtes Testament wird nach dem Tod vielleicht nicht gefunden. Türkische Notare melden die bei ihnen verwahrten Testamente dem Personenstandsamt, bei dem der Erblasser registriert ist, damit sie im Todesfall benachrichtigt werden (Art. 69 des Notariatsgesetzes Nr. 1512, Noterlik Kanunu).
Öffentliches Testament: beim Notar und im Konsulat
Das öffentliche Testament errichtet eine Urkundsperson unter Mitwirkung von zwei Zeugen. Urkundsperson kann der Friedensrichter, ein Notar oder eine gesetzlich ermächtigte andere Stelle sein (Art. 532 ZGB). Sie teilen Ihren Willen mit, die Urkundsperson schreibt den Text, Sie lesen und unterschreiben ihn, und die Urkundsperson unterschreibt mit Datum (Art. 533 ZGB). Danach erklären Sie vor ihr den zwei Zeugen, dass der Text Ihren letzten Willen enthält. Die Zeugen bestätigen schriftlich, dass die Erklärung vor ihnen abgegeben wurde und dass sie Sie für verfügungsfähig hielten. Den Inhalt müssen sie nicht kennen (Art. 534 ZGB).
Wer nicht lesen oder unterschreiben kann, dem liest die Urkundsperson den Text vor zwei Zeugen vor (Art. 535 ZGB). Ehegatte, Verwandte in auf- und absteigender Linie, Geschwister und deren Ehegatten sowie Personen, die nicht lesen und schreiben können, dürfen nicht mitwirken. Der Urkundsperson, den Zeugen und ihren Angehörigen darf in diesem Testament nichts zugewendet werden (Art. 536 ZGB). Das Original verwahrt die Urkundsperson (Art. 537 ZGB).
Im Ausland übernehmen die Konsuln die notariellen Aufgaben (Art. 191 Notariatsgesetz). Art. 193 erklärt Art. 60 (Aufgaben der Notare) und Art. 69 (Verwahrung von Testamenten) auch für Konsuln für anwendbar. Daraus folgt, dass ein öffentliches Testament auch im türkischen Generalkonsulat errichtet und ein eigenhändiges Testament dort hinterlegt werden kann. Das ist meine Schlussfolgerung aus dem Gesetzestext; wie die Konsulate das praktisch handhaben (Termin, Unterlagen), konnte ich in keiner amtlichen Quelle bestätigen. Fragen Sie bei Ihrem Konsulat nach. Konsuln dürfen für notarielle Tätigkeiten keine Notargebühr erheben (Art. 194 Notariatsgesetz); ob Gebühren (harç) anfallen, erfahren Sie dort.
Mündliches Testament (Nottestament)
Das mündliche Testament ist eine Ausnahme. Es ist nur zulässig, wenn der Erblasser wegen naher Todesgefahr, unterbrochener Verkehrswege, Krankheit, Krieg oder ähnlicher außerordentlicher Umstände kein öffentliches oder eigenhändiges Testament errichten kann. Er erklärt seinen letzten Willen zwei Zeugen (Art. 539 ZGB). Diese schreiben ihn sofort mit Ort und Datum nieder, unterschreiben und übergeben das Schriftstück unverzüglich einem Friedens- oder Zivilgericht (Art. 540 ZGB). Ergibt sich später die Möglichkeit, eine andere Testamentsform zu nutzen, verliert das mündliche Testament einen Monat danach seine Wirkung (Art. 541 ZGB).
Pflichtteil: Wie viel dürfen Sie frei vererben?
Hinterlassen Sie Nachkommen, Eltern oder einen Ehegatten, können Sie nur über den Teil verfügen, der über deren Pflichtteil (saklı pay) hinausgeht. Fehlen diese Erben, können Sie über den ganzen Nachlass verfügen (Art. 505 ZGB). Die Pflichtteile nach Art. 506 ZGB:
- Nachkommen: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils,
- Vater und Mutter: je ein Viertel des gesetzlichen Erbteils,
- überlebender Ehegatte: neben Nachkommen oder der Elternlinie der ganze gesetzliche Erbteil, sonst drei Viertel.
Geschwister haben keinen Pflichtteil; die Regel für Geschwister wurde 2007 durch Gesetz Nr. 5650 aufgehoben.
Ein Testament, das Pflichtteile verletzt, ist nicht automatisch unwirksam. Der betroffene Erbe kann Herabsetzungsklage (tenkis davası) erheben (Art. 560 ZGB), und zwar innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis der Verletzung, spätestens zehn Jahre nach Eröffnung des Testaments (Art. 571 ZGB).
Wie lange ist ein Testament gültig, wie widerruft man es?
Das Gesetz kennt keine Gültigkeitsdauer. Ihr Testament gilt, bis Sie es widerrufen; dass es vor vielen Jahren geschrieben wurde, schadet allein nicht. Ausnahme ist das mündliche Testament, das nach einem Monat wirkungslos werden kann (Art. 541 ZGB).
Widerrufen können Sie auf drei Wegen:
- durch ein neues Testament in einer gesetzlichen Form, ganz oder teilweise (Art. 542 ZGB),
- durch Vernichtung des Testaments (Art. 543 Abs. 1 ZGB),
- durch ein späteres Testament, ohne das frühere aufzuheben: Es tritt an dessen Stelle, wenn es das frühere nicht zweifelsfrei nur ergänzt. Ein Vermächtnis entfällt außerdem, wenn Sie später über den Gegenstand anders verfügen, etwa ihn verkaufen, sofern das Testament nichts anderes bestimmt (Art. 544 ZGB).
Ein durch Zufall oder Verschulden Dritter vernichtetes Testament ist unwirksam, wenn sein Inhalt nicht genau und vollständig festgestellt werden kann (Art. 543 Abs. 2 ZGB).
Nach dem Tod: Eröffnung, Vollzug und Ungültigkeitsklage
Jedes nach dem Tod aufgefundene Testament muss, ob gültig oder nicht, sofort dem Friedensrichter abgeliefert werden. Wer es verwahrt oder findet und die Ablieferung unterlässt, haftet für den Schaden (Art. 595 ZGB). Der Friedensrichter am Wohnsitz des Erblassers eröffnet das Testament innerhalb eines Monats nach Ablieferung und verliest es; bekannte Erben werden geladen (Art. 596 ZGB). Den Berechtigten wird eine beglaubigte Abschrift der sie betreffenden Teile zugestellt (Art. 597 ZGB).
Der in der Türkei oft gesuchte Begriff „vasiyetnamenin tenfizi“ kommt im Zivilgesetzbuch nicht vor. Das Gesetz regelt diesen Abschnitt als Eröffnung (Art. 596) und Vollzug des Testaments. Der Erblasser kann einen Willensvollstrecker (vasiyeti yerine getirme görevlisi) einsetzen (Art. 550 ZGB). Ein Vermächtnisnehmer richtet seinen Anspruch gegen den Willensvollstrecker, sonst gegen die Erben (Art. 600 ZGB). Eingesetzte Erben und Vermächtnisnehmer erhalten vom Friedensgericht eine Bescheinigung, wenn innerhalb eines Monats nach Mitteilung kein Widerspruch erhoben wird (Art. 598 Abs. 2 ZGB).
Eine Ungültigkeitsklage (iptal davası) ist aus vier Gründen möglich: fehlende Verfügungsfähigkeit, Willensmangel, rechts- oder sittenwidriger Inhalt oder Verstoß gegen die gesetzliche Form (Art. 557 ZGB). Auch ein Formfehler macht das Testament also nicht von selbst nichtig; ein Erbe oder Vermächtnisnehmer mit rechtlichem Interesse muss klagen (Art. 558 ZGB). Die Klage ist innerhalb von einem Jahr zu erheben, nachdem der Kläger von der Verfügung, dem Ungültigkeitsgrund und seiner Berechtigung erfahren hat, spätestens zehn Jahre nach Eröffnung gegenüber gutgläubigen und zwanzig Jahre gegenüber bösgläubigen Beklagten (Art. 559 Abs. 1 ZGB). Einredeweise kann die Ungültigkeit jederzeit geltend gemacht werden (Art. 559 Abs. 2 ZGB). Für eingesetzte Erben beginnt auch die Ausschlagungsfrist anders; dazu mein Beitrag zur Erbausschlagung in der Türkei.
Wenn Sie in Deutschland oder den Niederlanden leben
Aus Sicht des türkischen Gerichts gilt für die Form einer Verfügung von Todes wegen Art. 7 des Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK); gültig ist auch eine Verfügung, die dem Heimatrecht des Erblassers entspricht (Art. 20 Abs. 4 MÖHUK). Die Testierfähigkeit richtet sich nach dem Heimatrecht im Zeitpunkt der Errichtung (Art. 20 Abs. 5 MÖHUK). Für Türken, auch Doppelstaater, ist das Heimatrecht das türkische Recht (Art. 4 Abs. 1 Buchst. b MÖHUK). Ein Testament, das Art. 538 ZGB entspricht, ist daher in der Türkei formgültig, auch wenn Sie es in Deutschland oder den Niederlanden geschrieben haben. Mehr dazu unter Art. 7 MÖHUK.
Das deutsche BGB nennt als ordentliche Testamentsformen die Niederschrift eines Notars und die eigenhändige Erklärung nach § 2247 (§ 2231 BGB). In den Niederlanden ist es anders: Laut der Website der niederländischen Regierung kann ein Testament nur bei einem Notar errichtet werden, ein selbst geschriebenes Testament ist dort nicht rechtsgültig. Wie deutsche oder niederländische Stellen ein nach türkischem Recht gültiges Testament behandeln, richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes. Dazu wenden Sie sich an einen dort zuständigen Notar oder zugelassenen Anwalt. Weitere Themen finden Sie unter Erbrecht.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Testament in der Türkei gültig?
Das Gesetz sieht keine Frist vor. Das Testament gilt, bis der Erblasser es widerruft (Art. 542–544 ZGB). Ein mündliches Testament kann nach einem Monat wirkungslos werden (Art. 541 ZGB).
Muss ein handschriftliches Testament beglaubigt werden?
Nein. Ein vollständig handgeschriebener, mit Jahr, Monat und Tag datierter und unterschriebener Text genügt (Art. 538 Abs. 1 ZGB). Die Hinterlegung beim Notar ist freiwillig.
Welche Frist gilt für die Ungültigkeitsklage gegen ein Testament?
Ein Jahr ab Kenntnis von Verfügung, Ungültigkeitsgrund und eigener Berechtigung; spätestens zehn Jahre nach Eröffnung gegenüber gutgläubigen, zwanzig Jahre gegenüber bösgläubigen Beklagten (Art. 559 ZGB).
Kann ich ein türkisches Testament im Konsulat errichten?
Nach Art. 191 und 193 Notariatsgesetz nehmen Konsuln im Ausland notarielle Aufgaben wahr; nach Auffassung der Autorin folgt daraus, dass ein öffentliches Testament auch im Konsulat errichtet werden kann; eine ausdrückliche Vorschrift dazu enthält das Gesetz nicht. Die Praxis erfragen Sie bei Ihrem Konsulat.
Quellen
- Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721 – mevzuat.gov.tr
- Notariatsgesetz Nr. 1512 – mevzuat.gov.tr
- MÖHUK Nr. 5718 – mevzuat.gov.tr
- BGB § 2231 – gesetze-im-internet.de
- BGB § 2247 – gesetze-im-internet.de
- Rijksoverheid – Wat kan ik vastleggen in mijn testament?
Fragen zu Ihrem Fall
Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob Ihr Testament für Ihr Vermögen in der Türkei die Formvorschriften und Pflichtteilsgrenzen des türkischen Rechts einhält, oder was Sie innerhalb welcher Frist gegen ein Ihnen zugestelltes Testament tun können, können Sie auf der Terminseite ein Gespräch online per Video, telefonisch oder persönlich in Düsseldorf vereinbaren. Eine schriftliche Frage senden Sie über das Kontaktformular. Die Gespräche werden auf Türkisch geführt und betreffen nur das türkische Recht. Hilfreich sind:
- ein Entwurf oder eine Kopie des Testaments und der Ort der Aufbewahrung,
- eine Liste Ihrer gesetzlichen Erben (Ehegatte, Kinder, Eltern),
- die Grundbuchdaten Ihrer Immobilien in der Türkei,
- bei einem bereits eröffneten Testament die Daten der Eröffnung und der Zustellung.
Für die Beurteilung des Testaments nach deutschem oder niederländischem Recht wenden Sie sich an einen dort zuständigen Notar oder zugelassenen Anwalt.