Scheidungsverfahren in der Türkei für in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige
Für türkische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in der Türkei bestimmt sich das zuständige türkische Gericht nach Art. 41 MÖHUK. Bei der einvernehmlichen Scheidung muss das Gericht die Ehegatten persönlich anhören; die Terminplanung richtet sich danach.