Vollmacht aus Deutschland für Angelegenheiten in der Türkei
Viele in Deutschland lebende Menschen möchten ein Gerichtsverfahren, eine Erbschaft oder eine Grundbuchangelegenheit in der Türkei erledigen, ohne selbst anzureisen. Dafür ist eine formgerechte Vollmacht erforderlich.
Wo wird die Vollmacht errichtet?
Beim türkischen Konsulat. Die Generalkonsulate der Republik Türkei in Deutschland können Vollmachten errichten, die einer in der Türkei notariell errichteten Vollmacht entsprechen. In der Regel ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Die Vollmacht wird auf Türkisch errichtet; eine Apostille oder Übersetzung ist nicht erforderlich.
Beim deutschen Notar. Die Vollmacht kann auch bei einem deutschen Notar beurkundet werden. Für die Verwendung in der Türkei sind dann eine Apostille der zuständigen deutschen Stelle und eine beglaubigte türkische Übersetzung nötig. Deutschland und die Türkei sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961.
Umfang der Vollmacht
Die Vollmacht muss genau bezeichnen, wofür sie erteilt wird. Für bestimmte Handlungen verlangt das türkische Recht eine ausdrückliche Ermächtigung. Nach Art. 74 der türkischen Zivilprozessordnung (HMK) kann eine Bevollmächtigte zum Beispiel ohne ausdrückliche Ermächtigung keine Scheidungsklage erheben, auf die Klage verzichten, den Anspruch anerkennen oder einen Vergleich schließen.
Je nach Angelegenheit ist insbesondere zu beachten:
- Prozessvollmacht: Art des Verfahrens und erforderliche besondere Befugnisse angeben.
- Erbschaft: Befugnisse für Erbschein, Ausschlagung, Erbauseinandersetzung und Umschreibung im Grundbuch ausdrücklich aufnehmen.
- Grundbuch: Für Verkauf oder Übertragung einer Immobilie kann eine Vollmacht mit Lichtbild verlangt werden.
Vorbereitung
Halten Sie die Angaben zur bevollmächtigten Person, Ihre türkische Identifikationsnummer (T.C. Kimlik No.) und ein gültiges Ausweisdokument bereit. Wer vorab klärt, welche Befugnisse benötigt werden, vermeidet, später eine neue Vollmacht errichten zu müssen.