Erbrecht nach türkischem Recht
Erbrechtliche Angelegenheiten sind häufig fristgebunden und betreffen mehrere Erben. Manche Rechte, etwa die Ausschlagung der Erbschaft, können verloren gehen, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen ausgeübt werden.
Von der Beantragung des Erbscheins (mirasçılık belgesi) bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses wird jeder Schritt unter Berücksichtigung der Erbengemeinschaft und der Art des Nachlasses geplant.
Themen
- Ausschlagung der Erbschaft
- Erbschein (mirasçılık belgesi)
- Erbauseinandersetzung
- Übertragung von Erbanteilen
- Herabsetzungsklagen (tenkis)
- Streitigkeiten über Testamente
- Nachlassangelegenheiten in der Türkei für Erben mit Wohnsitz im Ausland
Bezug zu Deutschland
Für in der Türkei belegene Grundstücke gilt im Erbrecht türkisches Recht (Art. 20 des türkischen IPR-Gesetzes Nr. 5718). In Deutschland lebende Erben können ihre Angelegenheiten in der Türkei mit einer Vollmacht durch eine Bevollmächtigte erledigen lassen.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Ob und wie in Ihrem Fall vorgegangen werden kann, lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.