Sorgerecht bei Scheidung in der Türkei: Wer bekommt es?

Bei einer Scheidung in der Türkei erhält das Sorgerecht (velayet) der Elternteil, bei dem das Kind nach seinem Wohl am besten aufgehoben ist. Das türkische Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu, TMK) gibt weder der Mutter noch dem Vater einen Vorrang; das Sorgerecht steht dem Elternteil zu, dem das Gericht das Kind zuweist (Art. 336 Abs. 3 TMK). Der andere Elternteil hat ein Umgangsrecht (kişisel ilişki) und beteiligt sich nach seiner Leistungsfähigkeit an den Kosten für das Kind (Art. 182 TMK).

Im Folgenden geht es darum, wie das Gericht entscheidet, wie das Sorgerecht später geändert werden kann und was gilt, wenn ein Elternteil in Deutschland oder den Niederlanden lebt. Die genannten TMK-Vorschriften wurden im November 2026 mit dem aktuellen Text im amtlichen System UYAP Mevzuat abgeglichen.

Sorgerecht während der Ehe und bei der Scheidung

Minderjährige Kinder stehen unter der elterlichen Sorge beider Eltern; ohne gesetzlichen Grund kann sie ihnen nicht entzogen werden (Art. 335 TMK). Solange die Ehe besteht, üben die Eltern sie gemeinsam aus (Art. 336 Abs. 1 TMK).

Sobald die Scheidungsklage erhoben ist, trifft der Richter von Amts wegen die nötigen vorläufigen Maßnahmen zur Betreuung und zum Schutz der Kinder für die Dauer des Verfahrens (Art. 169 TMK). Hier wird festgelegt, bei wem das Kind während des Verfahrens lebt und wie es den anderen Elternteil sieht.

Im Scheidungsurteil regelt das Gericht, nach Möglichkeit nach Anhörung beider Eltern, deren Rechte und den persönlichen Umgang mit dem Kind (Art. 182 Abs. 1 TMK). Die Sorge geht auf den Elternteil über, dem das Kind zugewiesen wird (Art. 336 Abs. 3 TMK). Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung muss der Richter die Regelung für die Kinder billigen und kann sie im Interesse der Kinder ändern (Art. 166 Abs. 3 TMK).

Nach welchen Kriterien entscheidet das Gericht?

Eine Regel wie „in diesem Fall die Mutter, in jenem der Vater“ gibt es im Gesetz nicht. Maßstab ist das Kindeswohl. Das Gesetz sagt es an mehreren Stellen ausdrücklich: Beim Umgang sind vor allem die gesundheitlichen, schulischen und sittlichen Interessen des Kindes maßgebend (Art. 182 Abs. 3 TMK); die Eltern entscheiden über Pflege und Erziehung im Interesse des Kindes und berücksichtigen bei wichtigen Fragen seine Meinung, soweit es reif genug ist (Art. 339 TMK).

Die Familiengerichte ziehen dafür Psychologen, Pädagogen und Sozialarbeiter heran (Art. 5 des Gesetzes Nr. 4787 über die Familiengerichte). In der Praxis werden der Sozialbericht (sosyal inceleme raporu) dieser Fachleute, Zeugenaussagen und gegebenenfalls weitere Gutachten zusammen gewürdigt.

Alter des Kindes, bisherige Betreuung, Schule und Umfeld, Geschwister oder die Zeit, die ein Elternteil aufbringen kann, sind im Gesetz nicht aufgezählt; sie werden in jedem Fall im Rahmen des Kindeswohls abgewogen. Ein sicheres Ergebnis lässt sich deshalb nicht vorhersagen.

Für Sorgerechtsverfahren ist das Familiengericht (aile mahkemesi) zuständig (Art. 4 Gesetz Nr. 4787).

Gibt es ein gemeinsames Sorgerecht nach der Scheidung?

Das TMK regelt die gemeinsame Ausübung der Sorge durch beide Eltern nach der Scheidung nicht ausdrücklich; nach Art. 336 Abs. 3 TMK steht die Sorge dem Elternteil zu, dem das Kind zugewiesen wird. In der Praxis wird ein gemeinsames Sorgerecht (ortak velayet) in Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren beantragt.

Diese Frage ist umstritten. Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, und für diesen Beitrag wurde keine überprüfte Entscheidung des Kassationshofs (Yargıtay) wiedergegeben, die die Voraussetzungen festlegt. Ob ein Gericht im konkreten Fall ein gemeinsames Sorgerecht anordnet, ist nicht sicher.

Änderung des Sorgerechts

Nach der Scheidung können sich die Umstände ändern. Erfordern neue Tatsachen wie die Wiederheirat, der Umzug oder der Tod eines Elternteils Maßnahmen, trifft der Richter sie von Amts wegen oder auf Antrag eines Elternteils (Art. 183 TMK). Darauf stützt sich die Klage auf Änderung des Sorgerechts.

Die Wiederheirat des sorgeberechtigten Elternteils allein ist kein Grund, ihm die Sorge zu entziehen; erfordert es das Kindeswohl, kann die Sorge aber auf den anderen übertragen werden (Art. 349 TMK).

Auch die Missachtung einer Umgangsregelung hat Folgen. Erfüllt der sorgeberechtigte Elternteil die Umgangsregelung nicht, kann das Sorgerecht geändert werden, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht; das Gericht weist im Urteil darauf hin (Art. 182 Abs. 2, Art. 324 Abs. 3 TMK).

Reichen andere Schutzmaßnahmen nicht aus, etwa weil die Eltern ihre Aufgabe nicht ordnungsgemäß erfüllen können oder ihre Pflichten gegenüber dem Kind schwer vernachlässigen, kann der Richter die Sorge entziehen (Art. 348 TMK). Die Pflicht der Eltern, für Pflege und Erziehung aufzukommen, besteht dann fort (Art. 350 TMK).

Umgangsrecht des anderen Elternteils

Der Elternteil ohne Sorgerecht hat Anspruch auf angemessenen persönlichen Umgang mit dem Kind (Art. 323 TMK). Beide Eltern müssen alles unterlassen, was die Beziehung des Kindes zum anderen beeinträchtigt. Gefährdet der Umgang das Kind, nutzt ein Elternteil ihn pflichtwidrig oder kümmert er sich nicht ernsthaft um das Kind, kann der Umgang verweigert oder entzogen werden (Art. 324 TMK).

In einem von der 2. Zivilkammer des Yargıtay entschiedenen Fall ging es darum, ob die festgelegte Umgangsdauer dem Kindeswohl entsprach. Das Berufungsgericht hatte den Umgang gestützt auf Sozialberichte mit Übernachtungen und Ferienzeiten neu geregelt; der Yargıtay bestätigte diese Entscheidung (E. 2024/5353, K. 2024/8144, Urteil vom 01.11.2024).

Wenn ein Elternteil in Deutschland oder den Niederlanden lebt

Welches Recht gilt? Ein türkisches Gericht wendet auf das Sorgerecht bei der Scheidung das Recht an, das für die Scheidung gilt: das gemeinsame Heimatrecht, sonst das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts, sonst türkisches Recht (Art. 14 Abs. 1 und 3 MÖHUK, türkisches IPR-Gesetz). Sind beide Ehegatten Türken, wendet das türkische Gericht türkisches Recht an, auch wenn sie in Deutschland leben. Außerhalb der Scheidung richtet sich die Sorge nach Art. 17 MÖHUK; siehe Art. 17 MÖHUK.

Ausländische Sorgerechtsentscheidung. Damit ein deutsches oder niederländisches Scheidungs- und Sorgerechtsurteil in der Türkei Rechtskraftwirkung entfaltet, muss ein türkisches Gericht feststellen, dass es die Voraussetzungen erfüllt, also es anerkennen (Art. 58 MÖHUK). Für die Anerkennung familienrechtlicher Entscheidungen sind die Familiengerichte zuständig (Art. 4 Gesetz Nr. 4787). Zum Ablauf siehe Anerkennung einer deutschen Scheidung in der Türkei.

Mitnahme des Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils. Die Türkei ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung; die Anwendung regelt das Gesetz Nr. 5717. Wurde ein Kind unter 16 Jahren unter Verletzung des Sorgerechts aus dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen Vertragsstaat gebracht oder dort zurückgehalten, kann seine Rückführung verlangt werden (Art. 1–3 Gesetz Nr. 5717). Zentrale Behörde in der Türkei ist das Justizministerium; die Rückführungsklage erhebt die Staatsanwaltschaft für die Zentrale Behörde beim Familiengericht (Art. 3, 6, 7). Das Rückführungsverfahren hat Vorrang: Ein währenddessen erhobenes Sorgerechtsverfahren wird ausgesetzt, und bei Anordnung der Rückführung wird nicht zugleich über das Sorgerecht entschieden (Art. 12, 14). Der Antrag kann auch bei der Zentralen Behörde in Deutschland oder den Niederlanden gestellt werden (Art. 7 Abs. 1).

Ein Sorgerechtsverfahren vor einem deutschen oder niederländischen Gericht unterliegt dem dortigen Recht und Verfahren. Dafür wenden Sie sich bitte an einen dort zugelassenen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle, etwa das Jugendamt. Weitere Themen unter Familienrecht.

Häufige Fragen

Wann bekommt der Vater in der Türkei das Sorgerecht?

Das Gesetz kennt keinen Vorrang für Mutter oder Vater. Das Sorgerecht erhält der Elternteil, bei dem das Kind im konkreten Fall nach seinem Wohl am besten aufgehoben ist (Art. 182, 336 Abs. 3 TMK).

Wird das Kind angehört?

Die Eltern müssen die Meinung des Kindes in wichtigen Fragen berücksichtigen, soweit es reif genug ist (Art. 339 TMK). Die Gerichte ziehen dafür Fachleute hinzu (Art. 5 Gesetz Nr. 4787).

Ändert sich das Sorgerecht, wenn der sorgeberechtigte Elternteil wieder heiratet?

Nicht automatisch. Die Wiederheirat ist kein Entziehungsgrund; verlangt es das Kindeswohl, kann das Sorgerecht aber übertragen werden (Art. 349, 183 TMK).

Muss ich ohne Sorgerecht Unterhalt zahlen?

Ja. Der Elternteil ohne Sorgerecht beteiligt sich nach seiner Leistungsfähigkeit an den Kosten für Pflege und Erziehung (Art. 182 Abs. 3 TMK). Dieser Kindesunterhalt ist von der Entscheidung des Verfassungsgerichts zum nachehelichen Unterhalt nicht betroffen; siehe Unterhalt nach Scheidung in der Türkei.

Quellen

Fragen zu Ihrem Fall

Möchten Sie klären lassen, wie das Sorgerecht bei einer Scheidung in der Türkei beurteilt würde, ob eine neue Tatsache für eine Änderung des Sorgerechts vorliegt oder wie ein deutsches Sorgerechtsurteil in der Türkei anerkannt wird, können Sie über die Terminseite ein Gespräch vereinbaren, online per Video, telefonisch oder persönlich in Düsseldorf. Schriftliche Fragen senden Sie über das Kontaktformular. Die Gespräche finden auf Türkisch statt und betreffen nur das türkische Recht (§ 206 BRAO); für Sorgerechtsfragen nach deutschem oder niederländischem Recht wenden Sie sich bitte an einen dort zugelassenen Rechtsanwalt. Zur Vorbereitung hilfreich:

  • ein türkischer Personenstandsauszug (nüfus kayıt örneği) des Kindes und die Staatsangehörigkeit beider Eltern,
  • falls vorhanden, das Scheidungs- und Sorgerechtsurteil mit Rechtskraftvermerk,
  • Angaben dazu, in welchem Land, bei wem und seit wann das Kind lebt.

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Termine finden online per Video, telefonisch oder persönlich in Düsseldorf statt; die Gespräche werden auf Türkisch geführt. Die Uhrzeiten werden in deutscher und türkischer Zeit angezeigt.

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