Art. 8 MÖHUK – Verjährung bei Forderungen mit Türkeibezug

Art. 8 des türkischen Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK) bestimmt, nach welchem Recht sich die Verjährung (zamanaşımı) einer Forderung mit Auslandsbezug richtet. Die Regel ist einfach: Maßgebend ist das Recht, das auf das Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis selbst anzuwenden ist. Das betrifft jeden, der eine Forderung zwischen der Türkei und einem anderen Land hat.

Art. 8 MÖHUK – Wortlaut

Nichtamtliche Übersetzung:

Verjährung

Artikel 8 – (1) Die Verjährung unterliegt dem Recht, das auf das Rechtsgeschäft und das Rechtsverhältnis in der Sache angewandt wird.

Türkischer Originaltext:

Zamanaşımı

MADDE 8 – (1) Zamanaşımı, hukukî işlem ve ilişkinin esasına uygulanan hukuka tâbidir.

Der aktuelle Text auf mevzuat.gov.tr enthält keinen Änderungsvermerk (Stand: Oktober 2026).

Gesetzesbegründung

Laut Begründung des Regierungsentwurfs entspricht die Vorschrift unverändert Art. 7 des alten Gesetzes Nr. 2675.

Erläuterung

Eine eigene Kollisionsnorm für die Verjährung gibt es nicht; die Verjährung folgt dem Rechtsverhältnis. Zuerst wird das auf das Verhältnis anwendbare Recht nach der einschlägigen Vorschrift des MÖHUK bestimmt. Danach richten sich Dauer, Beginn, Unterbrechung und Hemmung der Verjährung nach diesem Recht. Dass ein Prozess in der Türkei geführt wird, bedeutet allein noch nicht, dass türkische Fristen gelten.

In der Praxis heißt das:

  • Bei einer vertraglichen Forderung unterliegt die Verjährung dem gewählten Recht, wenn die Parteien eine Rechtswahl getroffen haben (Art. 24). Fehlt sie, wird das Vertragsstatut nach Art. 24 Abs. 4 bestimmt, und die Verjährung folgt ihm.
  • Bei Schadensersatz aus unerlaubter Handlung richtet sich die Verjährung nach dem Deliktsstatut; das ist grundsätzlich das Recht des Tatorts (Art. 34 Abs. 1).

Gilt türkisches Recht, greifen die Fristen des türkischen Obligationengesetzes (Türk Borçlar Kanunu, TBK). Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, verjährt jede Forderung in zehn Jahren (TBK Art. 146); für periodische Leistungen wie Mietzinsen beträgt die Frist fünf Jahre (TBK Art. 147 Nr. 1). Nach TBK Art. 148 können diese Fristen vertraglich nicht geändert werden.

Wichtige Hinweise für Türkinnen und Türken im Ausland

Haben Sie als in Deutschland lebende Person einem Angehörigen in der Türkei Geld geliehen oder mit einer türkischen Firma einen Vertrag geschlossen, hängt die Verjährung zuerst davon ab, welchem Recht der Vertrag unterliegt. Bei türkischem Recht gelten die Fristen des TBK, bei deutschem Recht die deutschen Fristen; zu deren Inhalt wenden Sie sich bitte an eine in Deutschland zugelassene Anwältin oder einen Anwalt.

Bei einer unerlaubten Handlung in der Türkei, etwa einem Verkehrsunfall, ist grundsätzlich türkisches Recht anzuwenden, wenn der Schaden in der Türkei eingetreten ist (Art. 34 Abs. 1 und 2); auch die Verjährung richtet sich dann nach türkischem Recht. Mehr unter Schadensersatzrecht; zur Anwendung ausländischen Rechts vor türkischen Gerichten siehe Art. 2 MÖHUK.

Häufige Fragen

Gelten türkische Verjährungsfristen, wenn in der Türkei geklagt wird?

Nicht immer. Die Verjährung folgt dem Recht, das auf das Rechtsverhältnis anzuwenden ist (Art. 8 MÖHUK). Ist das ein ausländisches Recht, gelten dessen Fristen.

Wie lang ist die allgemeine Verjährungsfrist im türkischen Recht?

Zehn Jahre, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (TBK Art. 146); fünf Jahre bei periodischen Leistungen wie Mietzinsen (TBK Art. 147 Nr. 1).

Quellen

Fragen zu Ihrem Fall

Möchten Sie klären, ob eine Forderung mit Türkeibezug verjährt ist und welches Recht darauf anzuwenden ist, können Sie auf der Terminseite ein Gespräch online per Video, telefonisch oder persönlich in Düsseldorf vereinbaren. Schriftliche Fragen senden Sie über das Kontaktformular. Die Gespräche finden auf Türkisch statt und betreffen nur das türkische Recht (§ 206 BRAO). Nützlich sind der Vertrag oder Schuldschein, das Datum, an dem die Forderung entstanden und fällig geworden ist, und die Korrespondenz mit dem Schuldner.

Gesprächstermin vereinbaren

Termine finden online per Video, telefonisch oder persönlich in Düsseldorf statt; die Gespräche werden auf Türkisch geführt. Die Uhrzeiten werden in deutscher und türkischer Zeit angezeigt.

Termin buchen
  1. Gesprächsart und Thema wählen
  2. Freien Termin auswählen
  3. Kontaktdaten angeben; die Bestätigung erhalten Sie per E-Mail