Blaue Karte Türkei (Mavi Kart): Rechte und Antrag

Die Blaue Karte der Türkei (Mavi Kart) erhalten Menschen, die durch Geburt Türken waren und die türkische Staatsangehörigkeit mit Genehmigung aufgegeben haben, sowie ihre Nachkommen bis zum dritten Grad. Sie belegt, dass diese Personen die Rechte türkischer Staatsangehöriger weiter genießen (Art. 28 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 5901, Türk Vatandaşlığı Kanunu). Die Ausnahmen zählt das Gesetz abschließend auf: kein aktives und passives Wahlrecht, keine zollfreie Einfuhr von Fahrzeug oder Hausrat, keine Wehrpflicht und keine Verbeamtung auf einer Planstelle.

Ausgestellt wird die Karte im Ausland von den türkischen Konsulaten, in der Türkei von den Bezirksstandesämtern (ilçe nüfus müdürlüğü). Mit der „Blauen Karte EU“, dem deutschen Aufenthaltstitel für Fachkräfte, hat sie nichts zu tun.

Wer die Mavi Kart bekommt

Art. 28 Abs. 1 verlangt zweierlei: Sie müssen durch Geburt Türke gewesen sein und die Staatsangehörigkeit mit Ausbürgerungsgenehmigung (çıkma izni) verloren haben. Wer die türkische Staatsangehörigkeit erst später erworben hat, etwa durch Heirat, fällt nicht darunter. Ebenso wenig, wem die Staatsangehörigkeit durch Entscheidung des Staatspräsidenten entzogen wurde (Art. 29), denn hier endete sie nicht durch Genehmigung.

Die Genehmigung erteilt das Innenministerium. Voraussetzungen sind Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit, der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder glaubhafte Anhaltspunkte dafür, dass Sie sie erwerben werden, dass Sie nicht wegen einer Straftat oder wegen des Wehrdienstes gesucht werden und dass keine finanziellen oder strafrechtlichen Beschränkungen gegen Sie bestehen (Art. 25). Die Genehmigungsurkunde gilt zwei Jahre ab der Entscheidung; weisen Sie in dieser Zeit den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit nicht nach, wird sie ungültig (Art. 26 Abs. 2). Die türkische Staatsangehörigkeit endet mit der Aushändigung der Entlassungsurkunde gegen Unterschrift; der Eintrag im Personenstandsregister wird geschlossen (Art. 27 Abs. 1).

Nachkommen bis zum dritten Grad, also Kinder, Enkel und Urenkel, haben dieselben Rechte. Sie müssen die Abstammung belegen (Art. 28 Abs. 5). Nach den Erläuterungen des türkischen Außenministeriums werden sie auf Antrag in das Register der Mavi-Kart-Inhaber (Mavi Kartlılar Kütüğü) eingetragen und erhalten eine Ausländer-Identitätsnummer.

Rechte der Blauen Karte in der Türkei und Ausnahmen

Geregelt sind die Rechte in den ersten drei Absätzen von Art. 28 (geändert durch Art. 14 des Gesetzes Nr. 6304 vom 9.5.2012). Nichtamtliche Übersetzung:

(1) Wer durch Geburt türkischer Staatsangehöriger war und die türkische Staatsangehörigkeit durch Erteilung einer Ausbürgerungsgenehmigung verloren hat, sowie seine Abkömmlinge bis zum dritten Grad genießen mit Ausnahme der in diesem Artikel bestimmten Fälle die türkischen Staatsangehörigen zustehenden Rechte unverändert weiter. Die Vorschriften über die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung bleiben unberührt.

(2) Die Personen im Anwendungsbereich dieses Artikels haben weder das aktive und passive Wahlrecht noch das Recht zur abgabenfreien Einfuhr von Fahrzeugen oder Hausrat; sie unterliegen nicht der Wehrpflicht. Ihre erworbenen Rechte in der sozialen Sicherheit bleiben unberührt; bei deren Ausübung unterliegen sie den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze.

(3) Die Personen im Anwendungsbereich dieses Artikels dürfen nicht in planstellengebundenen, dem öffentlichen Recht unterliegenden ständigen Hauptaufgaben des öffentlichen Dienstes tätig sein. Sie können jedoch bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen als Arbeiter, befristetes oder vertraglich angestelltes Personal beschäftigt werden.

Der türkische Wortlaut steht unter den Quellen (mevzuat.gov.tr). Die Grundregel ist weit, die Ausnahmen sind einzeln aufgezählt. Hinzu kommt der Vorbehalt für nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung. Rechte, die nicht genannt sind, etwa zu erben oder Immobilien zu erwerben, gehören nicht zu den Ausnahmen.

Zur sozialen Sicherheit sagt das Gesetz nur, dass erworbene Rechte erhalten bleiben und nach den jeweiligen Gesetzen ausgeübt werden. Ob ein konkreter Renten- oder Nachkaufantrag möglich ist, richtet sich nach dem türkischen Sozialversicherungsrecht und ist nicht Gegenstand dieses Beitrags.

Da keine Wehrpflicht besteht, stellt sich für Mavi-Kart-Inhaber die Frage des Freikaufs nicht. Wer den Betrag für den Devisenwehrdienst bereits gezahlt hat und danach die Ausbürgerungsgenehmigung erhält, bekommt ihn nicht zurück (Art. 39 Abs. 4 Wehrpflichtgesetz Nr. 7179). Mehr dazu im Beitrag Wehrdienst in der Türkei freikaufen.

Mavi Kart beantragen

Die Karte wird auf Antrag ausgestellt (Art. 28 Abs. 6). Nach der türkischen Generaldirektion für Personenstands- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (NVİ) stellen Sie den Antrag im Ausland bei der Auslandsvertretung, in der Türkei beim Bezirksstandesamt. Sie brauchen:

  • einen formlosen schriftlichen Antrag (dilekçe),
  • zwei Passfotos,
  • Ihren ausländischen Personalausweis oder Reisepass.

Nach dem türkischen Außenministerium werden keine weiteren Unterlagen verlangt. Die Mavi Kart ist ein Wertpapier im Sinne des türkischen Gesetzes Nr. 210, ihr Preis wird jährlich festgesetzt. In den Gebührenlisten der NVİ-Provinzdirektionen für 2026 beträgt er 220,00 TL. Welchen Betrag das Konsulat verlangt, erfragen Sie bitte dort; diesen Betrag konnte ich in keiner amtlichen Quelle bestätigen.

Laut Außenministerium hat die Karte kein Ablaufdatum. Sie muss nur ersetzt werden, wenn sie beschädigt oder unleserlich ist oder Sie auf dem Foto nicht mehr zu erkennen sind.

Bei der Ausübung der Rechte genügt die Vorlage der Mavi Kart. Haben Sie sie nicht dabei, reichen ein Auszug aus dem Register der Mavi-Kart-Inhaber und ein Ausweis Ihres Heimatstaats (Art. 28 Abs. 7). Sie erhalten eine Identitätsnummer, die überall dort verwendet wird, wo die türkische Identitätsnummer verlangt ist (Art. 28 Abs. 8). Hat sich Ihr Name im Ausland geändert, legen Sie eine Urkunde mit altem und neuem Namen samt beglaubigter türkischer Übersetzung vor (Art. 28 Abs. 7).

Geburten, Eheschließungen, Scheidungen und andere Personenstandsfälle müssen Mavi-Kart-Inhaber im Ausland der Auslandsvertretung, in der Türkei dem Standesamt melden (Art. 8/A Personenstandsgesetz Nr. 5490).

Erbschaft und Immobilien: welches Recht gilt?

Hier geht es um zwei verschiedene Fragen.

Darf ein Mavi-Kart-Inhaber in der Türkei erben und Immobilien kaufen? Nach Art. 28 Abs. 1 genießt er die Rechte türkischer Staatsangehöriger unverändert; Erbe und Eigentumserwerb sind keine Ausnahmen. Art. 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 (Tapu Kanunu) bindet den Erwerb durch ausländische natürliche Personen an eine Länderliste, Flächengrenzen und Entscheidungen des Staatspräsidenten. Mavi-Kart-Inhaber werden dort nicht eigens erwähnt; der unmittelbar folgende Art. 36 nimmt Personen nach Art. 28 Gesetz Nr. 5901 dagegen ausdrücklich aus seiner Regel über Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung aus. Dass für Mavi-Kart-Inhaber die Ausländerbeschränkungen des Art. 35 nicht gelten, ist eine Auslegung, die sich aus dem klaren Wortlaut von Art. 28 Abs. 1 ergibt; es ist die Einschätzung der Autorin. Eine ausdrückliche Regelung im Grundbuchgesetz gibt es dazu nicht, eine bindende Gerichtsentscheidung ist nicht bekannt. Der Vorbehalt für nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung in Art. 28 Abs. 1 ist gesondert zu beachten. Fragen Sie vor dem Kauf beim zuständigen Grundbuchamt (tapu müdürlüğü) nach dessen Praxis.

Welches Recht gilt für den Nachlass eines Mavi-Kart-Inhabers? Die Mavi Kart verleiht keine Staatsangehörigkeit. Der Inhaber ist kein Türke mehr; sein Heimatrecht ist das Recht des Staates, dem er angehört. Die Regel des türkischen IPR-Gesetzes (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718), nach der für Doppelstaater mit türkischer Staatsangehörigkeit türkisches Recht gilt (Art. 4 Abs. 1 Buchst. b), greift bei ihm nicht; hat er mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten, entscheidet die engere Verbindung (Art. 4 Abs. 1 Buchst. c). Die Erbfolge richtet sich nach dem Heimatrecht des Erblassers, für Immobilien in der Türkei gilt türkisches Recht (Art. 20 Abs. 1 MÖHUK). Stirbt ein Mavi-Kart-Inhaber, der nur Deutscher ist, gilt für seine Wohnung in der Türkei türkisches Erbrecht; daran ändert die Mavi Kart nichts. Mehr im Beitrag Art. 4 MÖHUK.

Ob ein Mavi-Kart-Inhaber als Erbe den türkischen Erbschein beim Notar beantragen kann, ist umstritten; dazu der Beitrag Erbschein in der Türkei beantragen.

Doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland seit 2024 – und die Niederlande

Das geänderte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) gilt seit dem 27. Juni 2024. Im aktuellen Wortlaut verlangt § 10 StAG für die Einbürgerung nicht mehr die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, und § 25 StAG über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer ausländischen ist „weggefallen“. Im Grundsatz heißt das: Wer sich in Deutschland einbürgern lässt, muss deswegen nicht mehr aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausscheiden. Auch das türkische Recht lässt die türkische Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer fremden nicht automatisch enden; legen Sie die Unterlagen vor, wird im Register ein Vermerk über die Mehrstaatigkeit eingetragen (Art. 44 Gesetz Nr. 5901).

Wer Türke bleibt, braucht keine Mavi Kart, behält aber auch Wahlrecht und Wehrpflicht. Wer bereits mit Genehmigung ausgeschieden ist, kann die türkische Staatsangehörigkeit ohne Wohnsitz in der Türkei durch Entscheidung des Innenministeriums wiedererwerben, sofern keine Bedenken der nationalen Sicherheit bestehen (Art. 13 Abs. 1 Buchst. a Gesetz Nr. 5901). Wie sich das auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit auswirkt, bestimmt das deutsche Recht. Dazu kann ich als Avukat (Türkei) nicht beraten (§ 206 BRAO); wenden Sie sich an Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde oder an eine in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

In den Niederlanden ist die Lage anders. Nach dem IND muss, wer als Volljähriger eingebürgert wird, grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben; Ausnahmen gibt es etwa bei Ehe mit einem Niederländer. Dort bleibt die Mavi Kart deshalb aktuell. Ob eine Ausnahme für Sie gilt, klären Sie mit dem IND oder einem in den Niederlanden zugelassenen Anwalt. Weitere deutsch-türkische Themen finden Sie auf der Seite Türkei–Deutschland.

Häufige Fragen

Was ist die Blaue Karte der Türkei?

Ein amtlicher Nachweis für frühere türkische Staatsangehörige durch Geburt, die mit Genehmigung ausgeschieden sind, und ihre Nachkommen bis zum dritten Grad, dass sie die Rechte türkischer Staatsangehöriger weiter genießen (Art. 28 Abs. 6 Gesetz Nr. 5901). Zur Ausübung der Rechte genügt die Vorlage der Karte (Art. 28 Abs. 7).

Wie beantrage ich die Mavi Kart, und was kostet sie?

Beim türkischen Konsulat oder beim Standesamt in der Türkei, mit schriftlichem Antrag, zwei Fotos und ausländischem Ausweis oder Pass. In der Türkei kostet sie 2026 220,00 TL.

Darf ich mit der Mavi Kart in der Türkei erben und eine Wohnung kaufen?

Ja. Nach Art. 28 Abs. 1 haben Sie die Rechte türkischer Staatsangehöriger; diese gehören nicht zu den Ausnahmen. Dass die Ausländerbeschränkungen des Art. 35 Grundbuchgesetz nicht gelten, ist eine Auslegung des Gesetzeswortlauts.

Muss ich mit der Mavi Kart Wehrdienst leisten?

Nein. Nach Art. 28 Abs. 2 besteht keine Wehrpflicht. Wählen dürfen Sie in der Türkei ebenfalls nicht.

Läuft die Mavi Kart ab?

Nach dem türkischen Außenministerium hat sie keine Gültigkeitsdauer.

Quellen

Fragen zu Ihrem Fall

Wenn Sie klären möchten, ob Sie unter Art. 28 fallen, wie Sie die Mavi Kart bei einer Erbschaft oder einem Immobiliengeschäft in der Türkei einsetzen oder was ein Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit nach türkischem Recht bedeutet, können Sie auf der Terminseite ein Gespräch online per Video, telefonisch oder persönlich in Düsseldorf vereinbaren. Eine schriftliche Frage senden Sie über das Kontaktformular. Die Gespräche werden auf Türkisch geführt und betreffen nur das türkische Recht; für Fragen zum deutschen oder niederländischen Staatsangehörigkeitsrecht wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder einen dort zugelassenen Anwalt. Hilfreich sind:

  • Entlassungsurkunde (çıkma belgesi) und gegebenenfalls Ihre Mavi Kart,
  • Ihr ausländischer Ausweis oder Pass und das Datum der Einbürgerung,
  • bei Nachkommen Geburtsurkunden, die die Abstammung belegen,
  • bei Erbschaft oder Immobilien die Staatsangehörigkeit des Erblassers und eine Liste der Immobilien in der Türkei.

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