Wehrdienst Türkei freikaufen 2026: Voraussetzungen, Betrag

Den türkischen Wehrdienst können Sie durch den Devisenwehrdienst (dövizle askerlik) ablösen, wenn Sie mindestens drei Jahre im Ausland gearbeitet haben (Zeiten in der Türkei zählen nicht), die Online-Schulung des türkischen Verteidigungsministeriums abgeschlossen haben und den Betrag am Tag der Antragstellung vollständig bezahlen (Art. 39 des Wehrpflichtgesetzes Nr. 7179, Askeralma Kanunu). Für Doppelstaater mit Wohnsitz im Ausland entfällt die Arbeitspflicht; drei Jahre tatsächlicher Aufenthalt im Ausland genügen. Für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2026 beträgt der Betrag nach den Bekanntmachungen der türkischen Auslandsvertretungen 472.653,60 TL, zu zahlen in Euro zum Tageskurs.

Der Betrag ist 2026 durch eine Gesetzesänderung deutlich gestiegen. Diese Änderung erkläre ich zuerst, danach die Voraussetzungen und den Ablauf.

Warum der Freikauf vom Wehrdienst in der Türkei 2026 teurer wurde

Das Gesetz nennt für den Devisenwehrdienst keinen festen Betrag. Art. 39 Abs. 1 verweist auf die Kennzahl (gösterge rakamı) in Art. 9, der den bezahlten Wehrdienst im Inland (bedelli askerlik) regelt. Diese Kennzahl wird mit dem Gehaltskoeffizienten für Beamte multipliziert. Den so errechneten Lira-Betrag zahlen Sie in Euro oder einer anderen konvertierbaren Währung, umgerechnet zum Ankaufskurs der türkischen Zentralbank am Zahlungstag.

Art. 12 des Gesetzes Nr. 7577 vom 2. April 2026 hat die Kennzahl in Art. 9 Abs. 1 von 240.000 auf 300.000 angehoben. Das Gesetz wurde am 17. April 2026 im Amtsblatt (Resmî Gazete) veröffentlicht; diese Vorschrift trat am Tag der Veröffentlichung in Kraft (Art. 14 Gesetz Nr. 7577). Den Wortlaut von Art. 39 hat das Gesetz nicht geändert. Weil Art. 39 aber auf dieselbe Kennzahl verweist, wirkt sich die Änderung auch auf den Devisenwehrdienst aus. Nach der Bekanntmachung der Türkischen Botschaft in Washington hat das Finanzministerium den Betrag für 1. Juli bis 31. Dezember 2026 auf 472.653,60 TL festgesetzt.

Der Beamtenkoeffizient ändert sich zweimal im Jahr. Das Generalkonsulat Köln weist deshalb darauf hin, dass sich der Betrag jeweils Anfang Januar und Anfang Juli ändert. Der Euro-Betrag schwankt zusätzlich mit dem Kurs. Die genaue Summe berechnet Ihr Konsulat am Tag der Antragstellung.

Wer den Devisenwehrdienst in Anspruch nehmen kann

Art. 39 unterscheidet zwei Gruppen.

Erste Gruppe (Abs. 1): Personen, die sich in einem von der Türkei anerkannten Staat mit einem Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit erlaubt, oder mit einer Arbeitserlaubnis als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbständiger aufhalten. Der Titel darf nicht auf einem Asylantrag beruhen. Dazu gehören auch Seeleute auf Schiffen unter fremder Flagge mit Arbeitsvertrag. Voraussetzung sind mindestens drei Jahre tatsächlicher Beschäftigung, ohne die in der Türkei verbrachten Zeiten.

Zweite Gruppe (Abs. 2): Mehrstaater mit Wohnsitz im Ausland sowie Personen, die im Ausland geboren sind, dort leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben. Bei ihnen wird keine Beschäftigung verlangt; es reicht ein tatsächlicher Aufenthalt im Ausland von mindestens drei Jahren. Dieser Teil wurde 2020 durch das Gesetz Nr. 7226 eingefügt.

Wenn Sie die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, gehören Sie zur zweiten Gruppe. Das Generalkonsulat Köln verlangt, dass Doppelstaater ihre ausländische Staatsangehörigkeit vor dem Antrag im türkischen Personenstandsregister (nüfus kaydı) gemeldet haben.

Eine Altersgrenze sieht Art. 39 nicht vor. Eine Altersgrenze gibt es nur beim Aufschub für Auslandstürken (siehe unten).

Wer ausgeschlossen ist

Nach Art. 39 Abs. 3 wird der Antrag aufgehoben, auch wenn er schon angenommen war, bei Personen, die

  • den geschuldeten Betrag nicht zahlen,
  • ihren Lohn oder ihr Gehalt aus der Türkei überwiesen bekommen,
  • sich im Ausland in amtlicher Funktion aufhalten,
  • den Wehrdienst bereits in einer anderen Form angetreten haben,
  • ihren Aufenthalts- oder Arbeitstitel wegen Asyls erhalten haben,
  • gefälschte Unterlagen oder falsche Angaben verwendet haben,
  • eine Voraussetzung nachträglich nicht erfüllen.

Wer wegen Fälschung oder falscher Angaben ausgeschlossen wurde, kann den Devisenwehrdienst auch später nicht mehr nutzen (Art. 39 Abs. 6).

Antrag beim türkischen Konsulat

Den Antrag stellen Sie über das zuständige türkische Konsulat bei Ihrer Wehrersatzbehörde (askerlik şubesi) (Art. 39 Abs. 1). Nach den Bekanntmachungen der Konsulate läuft das so ab:

  1. Sie registrieren sich mit Ihrer türkischen Identitätsnummer auf dem Schulungsportal des Verteidigungsministeriums (dovizle.msb.gov.tr) und schließen die Online-Schulung ab. Die Schulung ist eine gesetzliche Voraussetzung (Art. 39 Abs. 1 Buchst. b) und muss vor dem Antrag beendet sein.
  2. Über konsolosluk.gov.tr buchen Sie einen Termin beim Wehrdienstbereich des Konsulats.
  3. Sie erscheinen persönlich mit Ihren Unterlagen und zahlen den Betrag sofort. Das Generalkonsulat Köln schreibt ausdrücklich, dass Ratenzahlung nicht möglich ist.

Die Unterlagenliste unterscheidet sich je nach Konsulat. Das Generalkonsulat Köln nennt unter anderem türkischen Personalausweis oder Nüfus-Cüzdan, Aufenthaltstitel, Reisepass, zwei Passfotos, bei Doppelstaatern Personalausweis und Staatsangehörigkeitsnachweis, bei Arbeitnehmern einen Versicherungsverlauf (Renteverlauf) mit mindestens 1.095 Tagen. Prüfen Sie die Liste Ihres Konsulats vor dem Termin.

Zusätzlich zum Betrag zahlen Sie Überweisungsgebühren und sonstige Kosten, die das Außenministerium festlegt (Art. 39 Abs. 8).

Nach der Zahlung: kein Rücktritt, keine Erstattung

Diesen Teil sollten Sie vor der Entscheidung kennen.

  • Wer nach Zahlung und Abschluss des Verfahrens aus dem Devisenwehrdienst wieder aussteigen will, wird nicht gehört (Art. 39 Abs. 5).
  • Keine Erstattung erhalten Personen, die den Ausstieg verlangen, wehrdienstuntauglich werden, versterben, die Genehmigung zur Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit erhalten oder die türkische Staatsangehörigkeit verlieren (Art. 39 Abs. 4).
  • Erstattet wird auf Antrag, wenn der Antrag aufgehoben wurde, das Verfahren trotz Zahlung nicht abgeschlossen wurde oder zu viel gezahlt wurde. Die Erstattung erfolgt in Lira zum Kurs am Erstattungstag auf ein Bankkonto in der Türkei (Art. 39 Abs. 4).

Wenn Sie überlegen, die türkische Staatsangehörigkeit später aufzugeben (und die Mavi Kart zu beantragen), ist die Reihenfolge wichtig: Zahlen Sie zuerst und erhalten danach die Ausbürgerungsgenehmigung, wird der Betrag nicht erstattet.

Unterschied zum Aufschub für Auslandstürken

Der Devisenwehrdienst bedeutet, dass der Wehrdienst als abgeleistet gilt (Art. 3 Abs. 1 Buchst. ğ, Art. 39 Abs. 1). Der Aufschub (yurt dışı erteleme) verschiebt die Pflicht nur. Nach Art. 38 können Personen mit Arbeitserlaubnis im Ausland, Seeleute unter fremder Flagge und Mehrstaater in ihrem Wohnsitzstaat über das Konsulat einen Aufschub bis zum Ende des Jahres beantragen, in dem sie 35 Jahre alt werden. Verbringen Sie in einem Kalenderjahr mehr als die Hälfte in der Türkei, wird der Aufschub aufgehoben (Art. 38 Abs. 2).

Im Mobilmachungs- und Kriegsfall gilt Art. 39 nicht (Art. 39 Abs. 11).

Zur Frage, welches Recht türkische Gerichte bei Doppelstaatern in Zivilsachen anwenden, lesen Sie Art. 4 MÖHUK. Weitere deutsch-türkische Themen finden Sie auf der Seite Türkei–Deutschland.

Häufige Fragen

Was kostet der Freikauf vom türkischen Wehrdienst 2026?

Für 1. Juli bis 31. Dezember 2026 nennen die Auslandsvertretungen 472.653,60 TL. Gezahlt wird der Euro-Gegenwert zum Ankaufskurs der türkischen Zentralbank am Zahlungstag, zuzüglich Überweisungsgebühr. Nach dem Generalkonsulat Köln ändert sich der Betrag jeweils Anfang Januar und Juli; den Betrag für das erste Halbjahr 2027 erfahren Sie bei Ihrem Konsulat.

Gibt es eine Altersgrenze?

Art. 39 des Gesetzes Nr. 7179 enthält keine Altersgrenze. Beim Aufschub gilt dagegen das Ende des Jahres, in dem Sie 35 werden (Art. 38 Abs. 1).

Muss ein in Deutschland geborener Doppelstaater gearbeitet haben?

Nein. Für Mehrstaater mit Wohnsitz im Ausland genügt ein tatsächlicher Aufenthalt im Ausland von mindestens drei Jahren (Art. 39 Abs. 2).

Kann ich in Raten zahlen?

Nein. Das Gesetz verlangt die vollständige Zahlung am Tag der Antragstellung (Art. 39 Abs. 1).

Bekomme ich das Geld zurück, wenn ich danach die türkische Staatsangehörigkeit aufgebe?

Nein. Bei Genehmigung der Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit wird nicht erstattet (Art. 39 Abs. 4).

Quellen

Fragen zu Ihrem Fall

Wenn Sie klären möchten, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, wie Ihre Beschäftigungs- oder Auslandszeiten gezählt werden oder ob für Sie Aufschub oder Devisenwehrdienst passt, können Sie auf der Terminseite ein Gespräch online per Video, telefonisch oder persönlich in Düsseldorf vereinbaren. Eine schriftliche Frage senden Sie über das Kontaktformular. Die Gespräche werden auf Türkisch geführt und betreffen das türkische Wehrpflichtrecht. Hilfreich sind Ihr Aufenthaltstitel, gegebenenfalls Ihr Staatsangehörigkeitsnachweis, Ihr Versicherungsverlauf und eine Aufstellung Ihrer Ein- und Ausreisen in die Türkei.

Gesprächstermin vereinbaren

Termine finden online per Video, telefonisch oder persönlich in Düsseldorf statt; die Gespräche werden auf Türkisch geführt. Die Uhrzeiten werden in deutscher und türkischer Zeit angezeigt.

Termin buchen
  1. Gesprächsart und Thema wählen
  2. Freien Termin auswählen
  3. Kontaktdaten angeben; die Bestätigung erhalten Sie per E-Mail