Art. 29 MÖHUK – Güterbeförderungsverträge

Art. 29 des türkischen Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK) bestimmt, welches Recht für Güterbeförderungsverträge (eşya taşıma sözleşmeleri) gilt. Die Parteien können ein Recht wählen. Fehlt eine Wahl, gilt das Recht des Staates, in dem der Beförderer (taşıyıcı) seine Hauptniederlassung hat, wenn dieser Staat zugleich Verlade- oder Entladestaat ist oder der Absender dort seine Hauptniederlassung hat. Die Vorschrift kann Sie betreffen, wenn Sie Umzugsgut oder Handelsware aus Deutschland oder den Niederlanden in die Türkei transportieren lassen.

Art. 29 MÖHUK – Wortlaut

Nichtamtliche Übersetzung:

Verträge über die Beförderung von Gütern

Artikel 29 – (1) Verträge über die Beförderung von Gütern unterliegen dem von den Parteien gewählten Recht.

(2) Haben die Parteien keine Rechtswahl getroffen und ist der Staat, in dem der Beförderer bei Vertragsschluss seine Hauptniederlassung hat, zugleich der Staat, in dem die Verladung oder die Entladung erfolgt, oder der Staat, in dem der Absender seine Hauptniederlassung hat, so gilt dieser Staat als der mit dem Vertrag am engsten verbundene, und auf den Vertrag ist das Recht dieses Staates anzuwenden. Einzelreisecharterverträge und andere Verträge, deren Hauptgegenstand die Beförderung von Gütern ist, unterliegen ebenfalls den Bestimmungen dieses Artikels.

(3) Ergibt sich aus der Gesamtheit der Umstände, dass der Vertrag über die Beförderung von Gütern mit einem anderen Recht enger verbunden ist, ist auf den Vertrag dieses Recht anzuwenden.

Türkischer Originaltext:

Eşyanın taşınmasına ilişkin sözleşmeler

MADDE 29 – (1) Eşyanın taşınmasına ilişkin sözleşmeler tarafların seçtikleri hukuka tâbidir.

(2) Tarafların hukuk seçimi yapmamış olmaları hâlinde, sözleşmenin kuruluşu sırasında taşıyıcının esas işyerinin bulunduğu ülke aynı zamanda yüklemenin veya boşaltmanın yapıldığı ülke veya gönderenin esas işyerinin bulunduğu ülke ise bu ülkenin sözleşmeyle en sıkı ilişkili olduğu kabul edilir ve sözleşmeye bu ülkenin hukuku uygulanır. Tek seferlik çarter sözleşmeleri ve esas konusu eşya taşıma olan diğer sözleşmeler de bu madde hükümlerine tâbidir.

(3) Hâlin bütün şartlarına göre eşyanın taşınmasına ilişkin sözleşmeyle daha sıkı ilişkili bir hukukun bulunması hâlinde sözleşmeye bu hukuk uygulanır.

Gesetzesbegründung

Nach der Begründung des Gesetzentwurfs ist die Vorschrift neu; das alte Gesetz kannte keine entsprechende Regel. Sie soll den Besonderheiten des Güterbeförderungsvertrags Rechnung tragen, der zu den im internationalen Handel häufigsten Vertragstypen gehört. Die Niederlassung des Beförderers, auf die es ohne Rechtswahl ankommt, wurde auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegt, um missbräuchlichen Änderungen vorzubeugen. Nach der Begründung gilt das Recht der Niederlassung des Beförderers nur, wenn dieser Ort zugleich die Hauptniederlassung des Absenders oder der Verlade- oder Entladeort ist; fehlt dieses Zusammentreffen, unterliegt der Vertrag der allgemeinen Regel. Einzelreisecharterverträge wurden zur Angleichung an das europäische Recht einbezogen.

Erläuterung

Rechtswahl. Die Parteien können das anwendbare Recht ohne Einschränkung wählen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (genel işlem koşulları) von Transportunternehmen steht häufig eine Rechtswahlklausel; ob diese Klausel Bestandteil des Vertrags geworden ist, ist eine eigene Frage.

Ohne Rechtswahl: eine Regel mit zwei Voraussetzungen. Ausgangspunkt ist die Hauptniederlassung des Beförderers bei Vertragsschluss. Das allein genügt aber nicht; dieser Staat muss zugleich einer der folgenden drei Staaten sein:

  • der Staat, in dem verladen wird,
  • der Staat, in dem entladen wird,
  • der Staat, in dem der Absender seine Hauptniederlassung hat.

Holt zum Beispiel ein Transportunternehmen mit Sitz in Istanbul die Güter in Düsseldorf ab und bringt sie nach Izmir, gilt türkisches Recht, weil auch der Entladestaat die Türkei ist. Stimmt der Sitz des Beförderers mit keinem dieser Orte überein, befördert etwa ein Unternehmen aus Polen die Güter von Deutschland in die Türkei, greift diese Regel nicht. Dann wird das am engsten verbundene Recht nach der allgemeinen Regel für Verträge (Art. 24 Abs. 4 MÖHUK) ermittelt.

Ausweichklausel. Zeigt die Gesamtheit der Umstände, dass der Vertrag mit einem anderen Recht enger verbunden ist, gilt dieses (Art. 29 Abs. 3).

Internationale Übereinkommen gehen vor. Die Bestimmungen der internationalen Übereinkommen, denen die Türkei angehört, bleiben vorbehalten (Art. 1 Abs. 2 MÖHUK). Für den internationalen Straßengüterverkehr ist die CMR das bekannteste dieser Übereinkommen. Fällt eine Beförderung in den Anwendungsbereich der CMR, ist für Fragen wie die Haftung des Beförderers zuerst die CMR maßgeblich; Art. 29 kommt nur bei Fragen zum Zug, die die CMR nicht regelt.

Wichtige Hinweise für Türkinnen und Türken im Ausland

Rückkehr mit Umzugsgut in die Türkei. Der Vertrag mit dem Umzugsunternehmen beim Umzug aus Deutschland oder den Niederlanden in die Türkei ist ein Beförderungsvertrag und fällt nicht unter Art. 26 über Verbraucherverträge (Art. 26 Abs. 4). Ohne Rechtswahl gilt Art. 29: Bei einem Umzugsunternehmen mit Sitz in der Türkei gilt türkisches Recht, weil auch der Entladestaat die Türkei ist; bei einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland gilt deutsches Recht, weil auch der Verladestaat Deutschland ist. Die Zollformalitäten für das Umzugsgut sind nicht Gegenstand dieses Beitrags.

Schließen Sie den Vertrag schriftlich. Kommt es später zu Streit über einen Schaden oder Verlust, ist entscheidend, wer der Beförderer ist, wo er seine Hauptniederlassung hat und ob der Vertrag eine Rechtswahlklausel enthält. Die Verfasserin empfiehlt, diese Angaben ausdrücklich in den schriftlichen Vertrag und in den Übergabebeleg aufzunehmen.

Subunternehmer. Bei Transporten aus dem Ausland in die Türkei kann das Unternehmen, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben, die Beförderung einem anderen Unternehmen übertragen. Art. 29 sagt nicht, welches Unternehmen als „Beförderer“ maßgeblich ist. Diese Frage ist umstritten; eine ausdrückliche gesetzliche Regel und eine verbindliche Gerichtsentscheidung gibt es dazu nicht. Nach Einschätzung der Verfasserin kommt es auf das Unternehmen an, das mit Ihnen den Vertrag geschlossen und die Beförderung übernommen hat.

Weitere Themen rund um Verträge finden Sie unter Handels- und Vertragsrecht.

Häufige Fragen

Welches Recht gilt für einen Umzug von Deutschland in die Türkei?

Enthält der Vertrag eine Rechtswahl, das gewählte Recht. Sonst das Recht des Staates, in dem der Beförderer seine Hauptniederlassung hat, wenn dieser zugleich Verlade- oder Entladestaat ist (Art. 29 Abs. 2 MÖHUK). Bei Fragen im Anwendungsbereich der CMR gilt zuerst die CMR.

Ist der Transport von Umzugsgut ein Verbrauchervertrag?

Art. 26 Abs. 4 MÖHUK nimmt Beförderungsverträge mit Ausnahme von Pauschalreisen von der Regel über Verbraucherverträge aus. Das anwendbare Recht bestimmt sich deshalb nach Art. 29.

Was ist ein Einzelreisecharter, und fällt er unter diese Vorschrift?

Die Anmietung eines Beförderungsmittels für eine einzige Fahrt. Er fällt unter Art. 29 (Art. 29 Abs. 2).

Quellen

Fragen zu Ihrem Fall

Wenn bei einem Transport aus dem Ausland in die Türkei Schäden, ein Verlust oder eine Verspätung aufgetreten sind und Sie wissen möchten, welches Recht ein türkisches Gericht anwenden würde, können Sie auf der Terminseite ein Gespräch online per Video, telefonisch oder persönlich in Düsseldorf vereinbaren. Schriftliche Fragen senden Sie über das Kontaktformular. Die Gespräche finden auf Türkisch statt und betreffen nur das türkische Recht (§ 206 BRAO); für Fragen nach deutschem Recht ist eine in Deutschland zugelassene Anwältin oder ein Anwalt zuständig. Zur Vorbereitung hilfreich sind:

  • der Transportvertrag, das Angebot und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • der Frachtbrief (taşıma belgesi) und das Übergabeprotokoll,
  • der Firmenname des Beförderers und der Staat, in dem er seinen Sitz hat.

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Termine finden online per Video, telefonisch oder persönlich in Düsseldorf statt; die Gespräche werden auf Türkisch geführt. Die Uhrzeiten werden in deutscher und türkischer Zeit angezeigt.

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